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Aktuelles

go-digital - das Förderprogramm des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz

Sie haben in Ihrem Unternehmen Potenzial zur Digitalisierung? 
Sie sind ein KMU?
Was wird gefördert? 

Beratungsleistungen zur Digitalisierung werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Die Höchstfördersumme beträgt 16.500 Euro. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. 

Nach aktueller Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz benötigt ein Förderantrag von der Einreichung bis zur Genehmigung 4 Monate.

Planen Sie bereits heute, um in 2023 mit Ihrer Digitalisierung zu starten.

Sprechen Sie uns an.

Änderung des Statistischen Bundesamts zur Intrahandelsstatistik

Folgende zusätzlichen Angaben in Zukunft Auskunftspflichtig:

Es ist die neue Liste der Arten des Geschäfts (nachfolgend „AdG“) anzuwenden. Zu beachten ist, dass die neuen AdG ab dem Berichtsmonat Januar 2022 sowohl bei Anmeldungen zur Intrahandelsstatistik als auch in Zollanmeldungen gültig werden. Bei den Meldungen für das Jahr 2021 müssen daher weiterhin die alten AdG genutzt werden, selbst wenn diese Meldungen im Kalenderjahr 2022 erfolgen. Dies ist insbesondere in der Intrahandelsstatistik zu berücksichtigen. 

In der Intrahandelsstatistik ist bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten das Ursprungsland der exportierten Ware ab Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden.

Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Einfuhrmitgliedstaat ab Berichtsmonat Januar 2022.

Des Weiteren wird die bisherige Intrahandels-Daten-Erfassungs-Software (IDES) abgelöst und durch die IDEV ersetzt.

Wir haben das bestehende Programm BKSYS-Integration Modul erweitert, aktualisiert und an die neuen geltenden Rechtlichen angepasst. Eine Begrenzung bezüglich der zu meldenden Positionen wird es nicht mehr geben. 

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne.